| Satzung & Regeln |
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1. Der Club führt den Namen Hanse Lounge – The Private Business Club 2. Er hat seinen Sitz in Hamburg und ist in das Handelsregister eingetragen. 1. Im Mittelpunkt der Hanse Lounge Philosophie steht die Begegnung. Das stilisierte Segel einer Hansekogge im Logo des Clubnamens symbolisiert die Verbundenheit mit der Idee der Hanse und der ehrbaren Kaufmannschaft. Als Mitglieder sind uns Damen ebenso herzlich wie Herren willkommen. Neben Einzelmitgliedschaften, sind auch Firmenmitgliedschaften möglich. 2. Das Clubleben wird mit einem umfangreichen Angebot an Vorträgen, Diskussionsrunden, Fest- und Kulturveranstaltungen bereichert werden. Selbstverständlich stehen die Räumlichkeiten den Mitgliedern auch für private Veranstaltungen zur Verfügung. 3. Die Hanse Lounge wird sich auf den Standort Hamburg beschränken, schließt aber nicht den Austausch mit anderen gleich gesinnten Clubs aus. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Club hat: a) In Deutschland ansässige Mitglieder b) Ausländische Mitglieder c) Partnermitglieder d) Ehrenmitglieder Wer Mitglied der Hanse Lounge werden will, muss durch zwei Mitglieder vorgeschlagen werden, die jeweils mindestens seit einem Jahr Clubmitglied sind. Die Mitglieder bestätigen dies mit Ihrer Unterschrift und einem Empfehlungsschreiben. Der Vorschlag ist schriftlich, unter Angabe des Namens, Standes (Beruf) und der Anschrift des Vorgeschlagenen einzureichen. Über die Mitgliedschaft wird binnen einer Frist von 90 Tagen durch den Beirat entschieden. Mit der positiven Entscheidung des Beirats über die Aufnahme kommt ein Mitgliedschaftsvertrag zustande. Im Falle der Aufnahme werden Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag sofort fällig. Sollte ein Aufnahmestopp vorliegen, wird der Antragssteller in die Warteliste aufgenommen. Die Warteliste wird nach Eingang der Anträge bearbeitet. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtung der Hanse Lounge und etwaiger Kooperationspartner (zu den von der Hanse Lounge vereinbarten Konditionen) sowie zur Teilnahme an Veranstaltungen innerhalb der Hanse Lounge. Die Mitglieder können Gäste in die Räumlichkeiten mitbringen und verpflichten sich, bis zur Entscheidung über die Mitgliedschaft die Clubregeln zu beachten. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. 1. Die Mitgliedschaft endet durch: a) Austritt b) Abberufung der Repräsentanzträger (Konsule, Senatoren, etc.) c) Ausschluss d) Tod Der Mitgliedschaftsvertrag kann zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss grundsätzlich bis zum 30.9. schriftlich bei der Verwaltung eingegangen sein. Aus wichtigem Grund kann der Beirat ein Mitglied von der Mitgliedschaft ausschließen oder das Ruhen der Mitgliedschaft beschließen. Als ein wichtiger Grund ist insbesondere die Nichtzahlung der Club-Rechnungen binnen 6 Wochen ab Fälligkeit oder binnen 3 Wochen ab Mahnung anzusehen. Bei Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages haben die Mitglieder eine einmalige Aufnahmegebühr sowie einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen, die bzw. der vom Beirat festgelegt werden. Deren Höhe ergibt sich aus den jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Beitragssätzen. Der Beitrag kann von Zeit zu Zeit in angemessener Weise an etwa gestiegene Kosten angepasst werden. Die Beiträge werden im Januar des Kalenderjahres fällig und sind spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Im Jahr des Vertragsschlusses ist der Jahresbeitrag abhängig vom Zeitpunkt des Beitritts anteilig zu entrichten. Wer nach dem 30.6. aufgenommen wird, zahlt für das laufende Jahr nur die Hälfte des Beitrages. Fällt der Vertragsschluss in das 4. Quartal, so ist der Jahresbeitrag erst für das kommende Jahr zu zahlen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Nach positivem Aufnahmeentscheid durch den Beirat, erhält jedes Mitglied eine ordentliche „Membercard“. Bei Kündigung der Mitgliedschaft ist die „Membercard“ an die Hanse Lounge zurückzugeben, da diese im Eigentum des Clubs verbleibt. Unterbleibt die Rückgabe binnen 4 Wochen ab Beendigung der Mitgliedschaft, ist eine Aufwandspauschale von € 100.- zu entrichten. 1. Der Beirat hat mindestens 7 Mitglieder. Diese werden durch die Geschäftsführung der Hanse Lounge GmbH & Co KG berufen und abberufen. 2. Die Geschäftsführung der Hanse Lounge GmbH & Co. KG überträgt seit der konstituierenden Sitzung am 15. Juli 2003 an den Beirat die Aufgabe, über die Aufnahme neuer Mitglieder frei nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden. Andere Aufgaben sind dem Beirat nicht übertragen. Der Beirat kann der Geschäftsführung unverbindliche Vorschläge zur Clubentwicklung unterbreiten. Der Beirat trifft seine Entscheidung mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Einwendungen, die schriftlich geäußert werden, werden als anwesende Stimmen gezählt. 3. Aus wichtigem Grund kann der Beirat Mitglieder ausschließen oder das Ruhen der Mitgliedschaft beschließen. 4. Der Beirat haftet für seine Tätigkeit in keinerlei Weise. Öffnungszeiten: Die Hanse Lounge Hamburg steht den Mitgliedern während der folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:
Tischreservierungen bitte direkt im Restaurant, +49 40 35 00 43-3 vornehmen
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