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MitgliedschaftWer Mitglied der Hanse Lounge werden will, muss durch zwei Mitglieder vorgeschlagen werden, die jeweils mindestens seit einem Jahr Clubmitglied sind. Die Mitglieder bestätigen dies mit Ihrer Unterschrift und einem Empfehlungsschreiben. Der Vorschlag ist schriftlich, unter Angabe des Namens, Standes (Beruf) und der Anschrift des Vorgeschlagenen einzureichen. Über die Mitgliedschaft wird binnen einer Frist von 90 Tagen durch den Beirat entschieden. Mit der positiven Entscheidung des Beirats über die Aufnahme kommt ein Mitgliedschaftsvertrag zustande. Im Falle der Aufnahme werden Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag sofort fällig.Sollte ein Aufnahmestopp vorliegen, wird der Antragssteller in die Warteliste aufgenommen. Die Warteliste wird nach Eingang der Anträge bearbeitet. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtung der Hanse Lounge und etwaiger Kooperationspartner (zu den von der Hanse Lounge vereinbarten Konditionen), sowie zur Teilnahme an Veranstaltungen innerhalb der Hanse Lounge. Die Mitglieder können Gäste in die Räumlichkeiten mitbringen und verpflichten sich die Clubregeln zu beachten. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. MitgliedsbeiträgeBei Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages haben die Mitglieder eine einmalige Aufnahmegebühr sowie einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen, die vom Beirat festgelegt werden. Deren Höhe ergibt sich aus den jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Beitragssätzen. Die Beiträge sind spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung zahlbar.
MitgliedskarteJedes Mitglied erhält nach Zahlung der Aufnahmegebühr einen vorläufigen Mitgliedsausweis. Die ordentliche „Membercard“ wird nach positivem Aufnahmeentscheid zugestellt.Im Zusammenhang mit einer wirksam erteilten Ermächtigung zum Bankeinzug berechtigt die „Membercard“ zur Nutzung der Gastronomie und sonstigen Leistungsinanspruchnahmen ohne Bezahlung mit monatlicher Rechnungsstellung. Bei Kündigung der Mitgliedschaft ist die „Membercard“ an die Hanse Lounge zurückzugeben. KündigungDer Mitgliedschaftsvertrag kann zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss grundsätzlich bis zum 30.9. bei uns eingegangen sein. Aus wichtigem Grund kann der Beirat ein Mitglied von der Mitgliedschaft ausschließen oder das Ruhen der Mitgliedschaft beschließen.
DatenschutzDie Hanse Lounge verarbeitet und nutzt die ihr überlassenen personenbezogenen Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Mitgliederbetreuung.
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